Elektrokonzession (gemäß §340 GewO, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und Einrichtungen, ohne Einschränkung von Leistung und Spannung, Errichtung von Blitzschutz- und Brandmeldeanlagen, Fotovoltaig) für seriöse und gewissenhafte Gewerbetreibende, mit elektrotechnischen Kenntnissen, im gesamten Bundesgebiet zu vergeben.
Mitarbeit erforderlich und auch gewünscht.
Anstellung von mindestens 20 Stunden/Woche lt. GewO erforderlich.