Konzession / Gewerbe laut § 99 GewO – Baumeistergewerbe: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
Anstellung Teilzeit in 20 Std. Woche. in A3/10 Gehaltstabelle Bau
Berechtigung:
1. Betätigung als Generalunternehmer
2. Ausführung von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten aller Art und
Größenordnung
3. Aufbau von Gerüsten
4. Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten aller Art und
Größenordnung
5. Vornahme von Tiefbohrungen
6. Durchführung sämtlicher Erdbewegungsarbeiten
7. Ebenso auch Tätigkeiten gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 GewO 1994 (Projektentwicklung, -leitung und –steuerung, Projektmanagement, Übernahme der Bauführung)